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Rehabilitationswissenschaften (2-Fach M. A., BM 4b)

Das „Basismodul 4b: Rehabilitationswissenschaftliche Grundlagen 2“ umfasst:

a) Vorlesung 1 (2 LP)
b) Vorlesung 2 (2 LP)
c) eine Modulprüfung in Form einer Klausur (2 LP)

 

Vorlesung 1

Die Vorlesung „Methoden der deskriptiven und schließenden Statistik in der Evaluations- und Interventionsforschung“ beinhaltet grundlegende theoretische Ansätze und Standards der empirischen (qualitativen und quantitativen) Evaluations- und Interventionsforschung.

Neben grundlegenden Forschungsstandards werden sowohl experimentelle als auch nicht-experimentelle Designs angeschaut. Innerhalb der Vorlesung lernen die Studierenden sowohl univariate als auch auf multivariate Themen kennen und werden in der Lage sein, diese interpretieren zu können.

 

Dabei werden die folgenden Schwerpunkte abgedeckt:

  • Grundlagen der Evaluations- und Interventionsforschung
  • Datenerhebung
  • Datenanalyse
  • Anwendung
 

Konkret umfasst dies insbesondere die folgenden Inhalte:

  • Aufbau von Evaluations- und Interventionsstudien
  • Merkmale quantitativer und qualitativer Forschungsstrategien und deren Integration im Rahmen der Evaluations- und Interventionsforschung
  • Untersuchungsplanung und Untersuchungsdesigns unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure und Kalkulationsperspektiven
  • Ausgewählte quantitative Datenerhebungs- und Auswertungsmethoden
  • Ausgewählte qualitative Datenerhebungs- und Auswertungsmethoden
  • Ausgewählte deskriptive Methoden der quantitativen Forschung
  • Ausgewählte inferenzstatistische Methoden der quantitativen Forschung
  • Anwendung von deskriptiven und inferenzstatistischen Methoden unter Zuhilfenahme von Tabellen und eigenständige Durchführung von statistischen Berechnungen und Interpretation der Ergebnisse
  • Grundlagenforschung
  • Interventionsforschung
  • Evaluationsforschung
 

Vorlesung 2

Externe Vorlesung zu Grundlagen der Organisationswissenschaft in Verantwortung von Prof. Dr. Holger Pfaff

 

Ziele von Vorlesung 1 und zu erwerbende Kompetenzen laut Modulhandbuch

Die Studierenden sind in der Lage, …

  • grundlegende theoretische Ansätze und Standards der empirischen (qualitativen und quantitativen) Evaluations- und Interventionsforschung wiederzugeben und zu erklären.
  • grundlegende experimentelle und nicht-experimentelle Designs der Evaluations- und Interventionsforschung zu nennen.
  • grundlegende qualitative und quantitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden im Bereich der Evaluations- und Interventionsforschung einzuordnen.
  • quantitative und qualitative Verfahren der Datenerhebung und -auswertung miteinander (Triangulation) zu verknüpfen.
  • Untersuchungen im Bereich der Evaluations- und Interventionsforschung zu planen, zu bewerten und durchzuführen.
  • den Zweck wichtiger deskriptiver und explorativer Methoden der quantitativen Datenanalyse sowie relevanter parametrischer und non-parametrischer Methoden der Inferenzstatistik zu skizzieren.
  • grundlegende Verfahren der multivariaten Statistik zu nutzen.
 

Semesterturnus

Vorlesung 1 wird aktuell im Wintersemester und (über die Vorgabe aus dem Modulhandbuch hinaus) zusätzlich im Sommersemester angeboten.

 

Modulprüfung

Die Modulprüfung wird zweimal pro Wintersemester angeboten (jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit).

Prüfungsanmeldung: Zu jeder Modulprüfung ist eine Anmeldung über KLIPS 2.0 zwingend erforderlich. Eine Anmeldung zur Modulprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin von den Studierenden in KLIPS 2.0 erfolgen. Ohne gültige Prüfungsanmeldung besteht kein Prüfungsanspruch. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß über KLIPS 2.0 zur Prüfung anmeldet haben, sind nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Anmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung: Die Studierenden können sich bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder abmelden. Abmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

 

Dozent*innen in diesem Modul

 

Ansprechpersonen

Wenn Sie schon eine unserer Veranstaltungen besuchen, steht Ihnen natürlich die jeweilige Dozentin*der jeweilige Dozent als erste Ansprechperson gerne zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich bei inhaltlichen Fragen gerne an M. A. Celina Karger und bei organisatorischen Fragen an Dipl.-Jur. Stefanie Ström wenden.

M. A. Celina
Karger
Bei inhaltlichen Fragen
Dipl.-Jur. Stefanie
Ström
Bei organisatorischen Fragen