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Sprachtherapie (B. A., BM 13 bzw. BM 8)

Das „Basismodul 13: Forschungsmethoden“ („neue“ Prüfungsordnung) umfasst:

a) eine Vorlesung (2 LP)
b) ein Seminar (2 LP)
c) eine Modulprüfung in Form einer Klausur (2 LP)

Das „BM 8: Qualitätsmanagement, Beratung, Didaktik & Forschungsmethoden“ („alte“ Prüfungsordnung für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2015/16 immatrikuliert haben) umfasst zusätzlich zwei nicht von unseren Arbeitsbereich verantwortete Seminare aus den Bereichen Therapiedidaktik und Qualitätsmanagement.

 

Vorlesung

Die Vorlesung „Einführung in die forschungsmethodischen Grundlagen“ vermittelt wesentliche Inhalte zum wissenschaftlichen Arbeiten, dem Forschungsprozess und den darin enthaltenen Aspekten der quantitativen und qualitativen Forschung. Neben Inhalten zum Untersuchungsdesign und der Datenerhebung liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung statistischer Grundlagen (deskriptiv wie inferenzstatistisch) der quantitativen Forschung.

Dies umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Ziele und Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens
  • Von Fragestellungen zu empirischen Untersuchungen: Operationalisierung und Kontrolle potentieller Störvariablen
  • Forschungsdesigns (kontrollierte Einzelfallforschung, experimentelle Untersuchungen)
  • Erhebungsmethoden (Verhaltensbeobachtung, Fragebogenverfahren, Interview)
  • Auswertungsmethoden (grundlegende deskriptiv- und inferenzstatistische Analyseverfahren)
  • Unterschiedliche Ansatzpunkte empirischer Untersuchungen: Hypothesen testen vs. Hypothesen generieren
 

Seminar

Das Seminar „Empirie für Sonderpädagog*innen“ dient einer Vertiefung und Übung der in der Vorlesung „Einführung in die forschungsmethodischen Grundlagen“ behandelten Inhalte.

Dies umfasst insbesondere die folgenden Inhalte:

  • Merkmale der Wissenschaft
  • Quellen und Lesestrategien
  • Untersuchungsdesign, Operationalisierung, Stichprobe – praktische Erprobung
  • Erhebungsmethoden
  • Statistische Grundlagen – vertiefende Erklärungen
  • Kategoriale Daten – Chi² – praktische Anwendung und Ergebnisinterpretation
  • Korrelationen – praktische Anwendung und Ergebnisinterpretation
  • Regressionen – praktische Anwendung und Ergebnisinterpretation
  • Mittelwertvergleiche – t-Test und ANOVA – praktische Anwendung und Ergebnisinterpretation
  • Nichtparametrische Tests – praktische Anwendung und Ergebnisinterpretation
 

Inhalte des Moduls

Ausgehend von der Forderung nach Qualitätssicherung und Evidenzbasierung in der Sprachtherapie werden in den Lehrveranstaltungen im Bereich Forschungsmethoden wissenschaftstheoretische Grundbegriffe und qualitative Methoden und quantitative Methoden funktionsbezogen dargestellt. Die Methoden der statistischen Beschreibung und Auswertung werden vermittelt und zur selbständigen Anwendung eingeübt. Ausgewählte Methoden werden vertieft.

 

Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen laut Modulhandbuch (neue Prüfungsordnung)

Die Studierenden kennen die in den relevanten Forschungsgebieten verwendeten Methoden, Erhebungstechniken sowie Verfahren der Datenaufbereitung und -analyse. Sie können empirisch gewonnene Ergebnisse und wissenschaftliche Studien auf Güte hin überprüfen und beurteilen. Sie sind in der Lage, gängige Darstellungsformen empirischer Daten (Tabellen, Graphiken u.a.) zu interpretieren und verfügen über Grundfähigkeiten zur Erstellung von textförmigen und nichttextförmigen Darstellungsvarianten empirischer Daten. Sie kennen die Maße zentraler Tendenz, Konzepte des Hypothesentestens sowie einzelne Verfahren (wie ANOVAs, t-Test, Korrelation/Regression, chi2, Mann Whitney U-Test, Wilcoxon, Kruskal Wallis Test). Sie verfügen über Grundkenntnisse zur Testtheorie, Gütekriterien und zur Fragebogenentwicklung und Formen der Itemkonstruktion bei Befragungen.

 

Semesterturnus

Alle Veranstaltungen des Moduls werden im Sommersemester und (über die Vorgabe aus dem Modulhandbuch hinaus) aktuell zusätzlich im Wintersemester angeboten.

 

Modulprüfung

Die Modulprüfung wird zweimal pro Semester angeboten (jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit).

Prüfungsanmeldung: Zu jeder Modulprüfung ist eine Anmeldung über KLIPS 2.0 zwingend erforderlich. Eine Anmeldung zur Modulprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin von den Studierenden in KLIPS 2.0 erfolgen. Ohne gültige Prüfungsanmeldung besteht kein Prüfungsanspruch. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß über KLIPS 2.0 zur Prüfung anmeldet haben, sind nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Anmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung: Die Studierenden können sich bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder abmelden. Abmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

 

Dozent*innen in diesem Modul

 

Ansprechpersonen

Wenn Sie schon eine unserer Veranstaltungen besuchen, steht Ihnen natürlich die jeweilige Dozentin*der jeweilige Dozent als erste Ansprechperson gerne zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich bei inhaltlichen Fragen gerne an M. A. Franca Cammann und bei organisatorischen Fragen an Dipl.-Jur. Stefanie Ström wenden.

M. A. Franca
Cammann
Bei inhaltlichen Fragen
Dipl.-Jur. Stefanie
Ström
Bei organisatorischen Fragen