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Versorgungswissenschaften (M. Sc., SM2b)

Das „Schwerpunktmodul 2b: Forschungsmethoden“ umfasst:

a) eine Vorlesung (2 LP)
b) ein Seminar (2 LP)
c) eine Modulprüfung in Form einer Klausur (5 LP).

 

Seminar

Im Seminar werden Grundlagen der empirischen Forschung behandelt, wie zum Beispiel:

  • Aufbau von empirischem Arbeiten
  • Merkmale quantitativer, qualitativer und Mixed Methods Forschungsstrategien
  • Untersuchungsplanung und Untersuchungsdesigns
  • Triangulation

Außerdem werden ausgewählte quantitative und qualitative Datenerhebungs- und Analysemethoden diskutiert.

Anwendung: Grundlagenforschung, Interventionsforschung und Evaluationsforschung

 

Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen laut Modulhandbuch
Die Studierenden …

  • kennen den grundsätzlichen Aufbau empirischer Arbeiten.
  • können den Zweck wichtiger deskriptiver und explorativer Methoden der quantitativen Datenanalyse
  • skizzieren.
  • können ausgewählte inferenzstatistische Verfahren mit kleinen Datensätzen praktisch durchführen.
  • kennen Strategien, mit deren Hilfe quantitative und qualitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden zur Erforschung des gleichen Phänomens miteinander verknüpft werden können (Triangulation).
  • kennen verschiedene Forschungsarten der Interventions- und Evaluationsforschung.
  • kennen verschiedene stat. Methoden der Interventions- und Evaluationsforschung.
 

Semesterturnus

Alle Veranstaltungen des Moduls werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten.

 

Modulprüfung

Die Modulprüfung wird zweimal pro Semester angeboten (jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit).

Prüfungsanmeldung: Zu jeder Modulprüfung ist eine Anmeldung über KLIPS 2.0 zwingend erforderlich. Eine Anmeldung zur Modulprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin von den Studierenden in KLIPS 2.0 erfolgen. Ohne gültige Prüfungsanmeldung besteht kein Prüfungsanspruch. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß über KLIPS 2.0 zur Prüfung anmeldet haben, sind nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Anmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung: Die Studierenden können sich bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder abmelden. Abmeldungen außerhalb der Fristen dürfen nur von den zuständigen Prüfungsämtern bei einem triftigen Grund in genehmigten Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Ansprechpartnerinnen der Prüfungsämter: Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen der verschiedenen Prüfungsämter haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 

Dozent*innen in diesem Modul

 

Ansprechpersonen

Wenn Sie schon eine unserer Veranstaltungen besuchen, steht Ihnen natürlich die jeweilige Dozentin*der jeweilige Dozent als erste Ansprechperson gerne zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich bei inhaltlichen Fragen gerne an Dr. Vanessa Torres van Grinsven oder M. A. Celina Karger und bei organisatorischen Fragen an Dipl.-Jur. Stefanie Ström wenden.

Dr. Vanessa
Torres van Grinsven
Bei inhaltlichen Fragen
M. A. Celina
Karger
Bei inhaltlichen Fragen
Dipl.-Jur. Stefanie
Ström
Bei organisatorischen Fragen